Pflege & Wartung

Inhaltsverzeichnis

  1. Gewährleistung und Produkthaftung
    1. Einführung
    2. Gesetzliche Grundlagen
    3. Gewährleistung
    4. Produkthaftung
    5. Verpflichtung des Auftraggebers
    6. Wartungsverträge
  2. Bedienungs-, Wartungs- und Instandhaltungsanleitung für Holz-Fenster und -Türen
    1. Empfehlungen nach dem Einbau / - während der Bauzeit
    2. Bedienungsanleitung
    3. Beschlagspflege
    4. Oberflächenpflege/-wartung von Holzoberflächen
    5. Lüftung
  3. Visuelle Beurteilung von Glas
  4. Visuelle Beurteilung von Holz

 

Gewährleistung und Produkthaftung

1. Einführung

Mit diesem Merkblatt soll auf Änderungen in den Landesbauordnungen und der damit verbundenen Folgen für die Bauherren, Betreiber oder Nutzer von Gebäuden aufmerksam gemacht werden. Fenster, Türen, Fassadenelemente und Sonnenschutzanlagen sind bewährte und qualitativ hochwertige Produkte, die den Anforderungen des Bauproduktengesetzes sowie der Bauproduktenrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften entsprechen.

Für die gelieferten Produkte und deren vertragsgemäßen Einbau übernimmt der Hersteller Gewährleistung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung. Zur nachhaltigen Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Werthaltigkeit, als auch zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie zur Absicherung einer Haftung gegenüber Dritten ist auch während des Gewährleis-tungszeitraumes eine fachgerechte Wartung und Pflege erforderlich, die nicht in die Gewährleistungsverpflichtung eingeschlossen ist. Bereits mit der Teilabnahme einer Leistung beginnt die Verpflichtung zur Instandhaltung.

2. Gesetzliche Grundlagen

Die Landesbauordnungen (§ 3 (2) MBO) fordern vom Bauherrn zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit eine ordnungsgemäße Instandhaltung. Es heißt dort: "Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchstauglich sind."

Die Musterbauordnung kommentiert die Instandhaltung wie folgt:
"Unter ordnungsgemäßer Instandhaltung im Sinne von § 3 Abs. 2 sind diejenigen Maßnahmen zu verstehen, die notwendig sind, um den Sollzustand einer baulichen Anlage kontinuierlich zu erhalten. Auch nach DIN 31051 "Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen" sind unter Instandhaltung alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes baulicher Anlagen zu verstehen. Damit sind Begriffe wie "Wartung" und "Inspektion" in die Forderung nach einer ordnungsgemäßen Instandhaltung mit einbezogen."

Auch die Anlage 1 der Bauproduktenrichtlinie und das Bauproduktengesetz (§ 5) fordern Werterhaltungsmaßnahmen, um die Funktionen des Bauproduktes über die Nutzungsdauer zu erhalten. Diese Maßnahmen sind technisch notwendige Reinigung, Wartung, Neuanstrich, Ausbesserung, Austausch von Teilen, usw.

3. Gewährleistung

Die Gewährleistung umfasst die ordnungsgemäße Lieferung und Montage der vertraglich festgelegten Leistungen. Funktionsbeeinträchtigungen oder Verschleiß an Teilen der Leistung, die im Rahmen der normalen und fachgerechten Nutzung üblicherweise entstehen, sind von den vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen nicht abgedeckt. Auch nicht eingeschlossen sind Schäden, die auf Fehlgebrauch, nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung und Reparaturversuche durch Dritte zurückzuführen sind.

Die gelieferten Produkte sind Gebrauchsgegenstände, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Grundlage hierfür ist die Benutzerinformation, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung besteht und dem Auftraggeber nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten übergeben wird.

4. Produkthaftung

Der Hersteller und Lieferant unterliegt hinsichtlich der vertragsgemäß bereitgestellten Produkte der Haftungspflicht nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung ist jedoch für die Fälle ausgeschlossen, in denen Personen- oder Sachschäden auf einen Fehlgebrauch sowie nicht erfolgte Produktwartung bzw. Nichtbeachtung der Benutzerinformation zurückzuführen sind.

Der Auftraggeber des Herstellers hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer die Benutzerinformationen erhalten und zu deren Befolgung anzuhalten. Eine Missachtung der in den Benutzerinformationen enthaltenen Hinweise und Gebrauchsinformationen kann zum Ausschluss der Produkthaftpflicht führen.

5. Verpflichtung des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat für die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen an den ihm übergebenen Leistungen selbständig Sorge zu tragen. Deren Nichtbeachtung kann zu einem Ausschluss von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen führen. Bereits mit der Teilab-nahme einer Leistung beginnt die Verpflichtung zur Werterhaltung.
Es ist Aufgabe des Auftraggebers, die am Objekt Beteiligten (Architekt, Bauleitung/Bauleiter, Unternehmen/Fachunternehmen, Übernehmer, Nutzer) rechtzeitig, spätestens bei der Abnahme oder Teilabnahme bzw. Übergabe, in geeigneter Weise über die notwendigen Werterhaltungsarbeiten zu informieren. Die Durchführung dieser Information ist im Abnahme- bzw. Übergabeprotokoll zu vermerken.

6. Wartungsverträge

Der Auftraggeber kann seine Verpflichtung zur Wartung dem Hersteller durch Abschluss eines Wartungsvertrages übertragen. Diesen können Sie bei mir abfragen.

 

Bedienungs-, Wartungs- und Instandhaltungsanleitung für Holz-Fenster und -Türen

1. Empfehlungen nach dem Einbau / - während der Bauzeit

  • Schutz der Elemente
    Achten Sie auf ausreichenden Schutz während der gesamten Bauzeit!
  • Abkleben mit geeigneten Klebebändern
    Beim Abkleben zum Schutz Ihres Fensters während der Bauphase nur für Acryl-Oberflächen geeignete Klebebänder benutzen, um Oberflächenschäden zu vermeiden.
  • Reinigung von Glas
    Achten Sie auf Beschädigungen der Glasoberfläche.
    Aufkleber und Verschmutzungen spätestens 3 Monate nach Einbau entfernen, da bei intensiver Sonneneinstrahlung ansonsten matte Oberflächen entstehen können.
  • Reinigung von Silikon
    Die Silikon-Versiegelung ist erst nach 3-4 Wochen komplett ausgehärtet. Reinigen Sie deshalb die Versiegelung nur mit sehr viel Wasser (nur mit sanften Putzmittel) und ohne Druck um einen „Radiergummi-„ oder „Schmierfilm-„ Effekt zu vermeiden.
  • Reinigung von Holzoberflächen
    Die Oberflächen auf Beschädigungen überprüfen. Schadstellen sofort selbst ausbessern (siehe nachfolgende Wartungshinweise) bzw. von einem Fachmann ausbessern lassen. Reinigen sie die Oberflächen erst nach ca. 6 Wochen. Entfernen Sie Verschmutzungen nicht durch intensives und trockenes Reiben, da hierdurch die Oberfläche beschädigt werden kann.
  • Extrem viel Lüften
    Zur Vermeidung von Bauschäden und starker Beanspruchung der Holzkonstruktion bedarf es (vor allem in der Bauphase) ausreichender und großflächiger Lüftung (Kipplüftung ist hierbei nicht ausreichend).
  • Bauphase
    Während der Bauphase ist hohe Luftfeuchtigkeit (>55 %) zu vermeiden. Dies kann in der Regel durch ausreichende Durchlüftung umgesetzt werden. Ansonsten sind entsprechend leistungsstarke Trocknungsgeräte einzusetzen.

2. Bedienungsanleitung

Im folgenden wird Ihnen die richtige und sichere Handhabung eines Fenster oder einer Fenstertür erläutert.

Schließstellung des Flügels
Öffnungsstellung des Flügels
Kippstellung des Flügels

 

 

Beachten Sie folgende Gefahrenquellen

Einbringen von Gegenständen in den Öffnungsspalt zwischen Flügel und Rahmen unterlassen!

Vorsicht bei der Öffnungsstellung des Flügels. Verletzungsgefahr durch Windeinwirkung!

Vorsicht vor dem Einklemmen von Körperteilen im Öffnungs- spalt zw. Flügel und Rahmen!

Andrücken des Flügels gegen Öffnungsrand (Mauerlaibung) unterlassen!

Zusatzbelastung des Flügels unterlassen!

Vorsicht bei Öffnungsstellung des Flügels. Absturzgefahr!

3. Beschlagspflege

Ihre Fenster und Fenstertüren sind mit hochwertigen Drehkipp-Beschlägen ausgestattet. Diese Teile sollten Sie regelmäßig auf Beschädigungen, Verformungen und festen Sitz prüfen, vor allem weil einige davon auch sicherheitsrelevante Eigenschaften besitzen. Damit diese einwandfrei, bequem und sicher funktionieren, sollten nachstehende Wartungsarbeiten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

  • Sicherheitsrelevante Beschlagsteile auf festen Sitz und Verschleiß prüfen. Evtl. Schrauben nachziehen oder defekte Teile von einem Fachmann erneuern lassen.
    Übersicht über zu wartende Elemente
    Pos. A, C, D: Funktionsrelevate Schmierstellen
    Pos. B: Sicherheitsrelevante Schmierstellen
  • Bewegliche Teile, Verschlussstellen, Auflaufbock am Kippschließblech sollten geölt bzw. gefettet werden (Hierzu handelsübliche Schmiermittel – z.B. Kriechöl - ohne Silikon verwenden).


Öl
Öl Öl
Öl Öl

  • Bei der Behandlung der Oberflächen ist darauf zu achten, das die Beschlagsteile nicht überstrichen werden.
  • Die Beschläge der Fenster sollten so eingestellt sein, dass die Bedienung leichtgängig ist. Dies sollte von einem Fachmann erledigt werden.

4. Oberflächenpflege/-wartung von Holzoberflächen

Grundsätzlich gilt: “Pflegen statt Streichen“!
Das heißt, Sie können durch regelmäßige Pflege sowohl den Zeitpunkt für den ersten Wartungsanstrich erheblich verzögern als auch die Lebensdauer Ihres Fensters entscheidend verlängern.
Es ist ganz normal, dass Oberflächen die der Witterung ausgesetzt sind (übrigens auch Metall- und Kunststoffoberflächen) einer Pflege bedürfen.
Bereits nach dem Einbau und danach in jährlichen Abständen sollten Sie die Elemente auf Beschädigungen der Oberfläche kontrollieren.

Wie funktioniert die richtige Pflege der Oberfläche?

  1. Reinigen der Oberfläche
    Die Außen- und Innenfläche (ebenfalls Falzbereiche) des Fensters mit viel Wasser und milden Reinigungsmittel wie Neutralseife (wir empfehlen auf den Einsatz von chemischen Mittel zu verzichten) reinigen. Um irreparable Schäden zu vermeiden sollte auf den Einsatz von Scheuermittel, Stahlwolle, Scheuerschwämme, Klingen, usw. verzichtet werden. Bei der Reinigung der Versiegelung unbedingt ein Reiben oder Rubbeln als auch den Einsatz von scharfen Putzmittel vermeiden. Dies greift die Versiegelung an und beschädigt sie dauerhaft.
  2. Aufbringen einer Pflegemilch Eine spezielle Pflegemilch (erhältlich beim Fensterhersteller) sollte nach der Fensterreinigung aufgetragen werden. Eine solche Pflegemilch wertet den Lasurfilm auf, sorgt für einen funktionierenden Wetterschutz und erzeugt eine schöne Optik der Fensteroberfläche. Bei dieser Tätigkeit sollten Sie auch gleich auf Beschädigungen der Fensteroberfläche achten.

Stichpunkte zur richtigen Oberflächenpflege:

  • Helle Lasuren benötigen kürzere Pflegeintervalle
  • Beschädigungen der Oberfläche müssen schnellstmöglich beschichtet werden.
  • Oberfläche ¼ - jährlich auf evtl. Schäden oder Verwitterungen kontrollieren.
  • Stark beanspruchte Stellen – z.B. untere Flügelschräge und untere Hirnholzstellen öfter behandeln als weniger beanspruchte Stellen.
  • Verwenden Sie nur hochwertige Farben und Pflegeprodukte

Wie funktioniert die richtige Wartung der Oberfläche?

  • Festgestellte Anstrichschäden wichtig, da diese nicht mehr oder nur sehr aufwändig behoben werden können.
  • In den erforderlichen Abständen sollten Sie die Oberfläche innen und außen reinigen, leicht anschleifen und einmal mit dem Lack, den der Hersteller verwendet hat, überarbeiten. Um welches Produkt es sich hierbei handelt, erfahren Sie von Ihrem Fensterhersteller.
  • Als grobe Richtung für die Pflege und Wartung kann von folgenden Intervallen ausgegangen werden:

 

Starke Bewitterung (Wetter- / Schlagseite) alle 2 bis 3 Jahre
Für helle Farbtöne bei normaler Bewitterung alle 2 bis 3 Jahre
für mittlere Farbtöne bei normaler Bewitterung alle 4 bis 10 Jahre
für deckende Farbtöne bei normaler Bewitterung alle 5 bis 15 Jahre

 

5. Lüftung

„Richtiges Lüften“ bedeutet gesünder zu wohnen und sparsamer zu heizen!

Um Erscheinungen wie Kondensat auf Wärmeschutzverglasungen, feuchte Wohnraumwände, Stock- oder Schimmelflecken in Raumecken, usw. zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Empfehlungen:

  • Morgens alle Räume ca. 20 bis 30 Minuten lüften!
  • Je nach Nutzung auch tagsüber die Räume 3 bis 4 mal – jeweils für ca. 15 Minuten lüften!
  • Da eine Kippstellung der Fenster für eine wirkungsvolle Lüftung nicht ausreichend ist, bitte die Fenster weit öffnen. Drehen Sie während dieser Zeit die Heizung aus!
  • Ist bei Ihnen - aus Schallschutz- oder Sicherheitsgründen - eine Stoßlüftung nicht möglich sein, sollten Sie Ihren Fachbetrieb ansprechen.
    Hier erhalten Sie Informationen, mit welchen Systemen auch in diesen Fällen eine ausreichende Lüftung umzusetzen ist.

Bei den heutigen Lebensgewohnheiten ist eine Stoßlüftung oft nicht möglich. Ebenso werden moderne Häuser hoch wärmegedämmt. In beiden Fällen muss der Planer oder ein Fachbetrieb angesprochen werden, damit eine energiesparende Lösung für eine kontrollierte Lüftungseinrichtung erarbeitet wird. Diese sorgt für Wärmedämmung und gesundes Wohnklima.

 

Visuelle Beurteilung von Glas

Die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.

 

Visuelle Beurteilung von Holz

Die Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -fenstertüren entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.